Informationen

Verordnung / Bewilligung / Rückerstattung

Vor der Behandlung muss Ihr Arzt / Ärztin eine Verordnung für Physiotherapie ausstellen. 

Damit Sie einen Teil der Therapiekosten vom Sozialversicherungsträger zurück erhalten, muss die Verordnung vor der Therapie von der Krankenkasse bewilligt werden. 

Ein Privatarzttarif in der privaten Zusatzkrankenversicherung oder die Unfallkosten aus der privaten Unfallversicherung übernehmen den Rest. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherungsmakler.

Der Termin

bitte bringen Sie folgendes mit:

  • Verordnung / Bewilligung
  • aktuelle Befunde (Röntgen, MR, CT, Entlassungsbericht vom Krankenhaus, usw.)
  • Bequeme Kleidung

Stornierung eines Termins

Sollten Sie, aus welchen Gründen auch immer, einen Termin nicht wahrnehmen können, teilen Sie mir dies bitte mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mit, ansonsten muss ich Ihnen diesen Termin in Rechnung stellen.

© 2021 Philipp Mantinger Vordermuhr 36 5583 Muhr / AUSTRIA  / Salzburg / Lungau
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